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Familienrecht

Auf dem Weg von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen beratend zur Seite.  Wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Fragen, welche im Hinblick auf die Trennung / Scheidung aufgeworfen werden.

Eine Trennung oder Scheidung stellt eine extrem emotionale und stressige Ausnahmesituation dar. Um Nachteile im Hinblick auf die Scheidungsfolgen  zu vermeiden, ist es ratsam sich so schnell wie möglich anwaltlich beraten zu lassen, bevor übereilte Entscheidungen getroffen werden.

Unsere zuständige Rechtsanwältin, Berit Werner, ist Fachanwältin für Familienrecht.

Das Trennungsjahr als Voraussetzung für das Scheidungsverfahren

Voraussetzung für die Einreichung des Scheidungsantrages ist der Ablauf des Trennungsjahres im Zeitpunkt des Scheidungstermins. Das bedeutet, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt von „Tisch und Bett“ gelebt haben müssen, bevor die Ehe im Scheidungstermin geschieden werden kann. Die Ehegatten können auch während des Trennungsjahres innerhalb der Ehewohnung getrennt leben.

 

In einzelnen Fällen ist es möglich, dass die Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. In einem solchem Fall, muss das Abwarten des Trennungsjahres für einen Ehegatten unzumutbar sein, so dass eine sogenannte „Härtefallscheidung“ vorliegt. Sofern Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine „Härtefallscheidung“ gegeben sind, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.

 

 

 

 

Was versteht man unter einer Online-Scheidung? 

Bei einer Online- Scheidung füllen Sie den Fragebogen zur Online Scheidung bequem von zu Hause aus und übersenden diesen zusammen mit den notwendigen Unterlagen (Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder) per E-Mail (info@bonell-collegen.de) oder Post an unsere Kanzlei . Ihr Scheidungsantrag wird - sofern alle Unterlagen und Informationen vorliegen - in der Regel am nächsten Werktag gefertigt und Ihnen zur Prüfung übermittelt. Nach Freigabe des Scheidungsantrages wird dieser beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Sie sparen dadurch Zeit für den Termin beim Anwalt. Eine persönliche oder telefonische Beratung kann jeder Zeit erfolgen.

 

Kommt eine Online-Scheidung für mich in Frage?
 

Eine Online-Scheidung kommt immer dann in Betracht, wenn sich beide Ehegatten einvernehmlichen scheiden lassen möchten. Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man dann, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen und über alle Scheidungsfolgensachen bereits eine Einigung erzielt wurde.

 

Scheidungsfolgesache sind unter anderem:

  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsregelung für minderjährige Kinder
  • Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
  • Hausratsteilung, Ehewohnung

 

Eine Online-Scheidung kommt auch dann in Betracht, wenn Sie zwar Beratungsbedarf haben, aber aus zeitlichen oder anderen Gründen zunächst kein persönliches Gespräch wahrnehmen können. In einem solchem Fall, füllen Sie einfach den Fragebogen zur Online-Scheidung aus und übersenden diesen mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie der Eheurkunde, Geburtsurkunden der minderjährignen Kinder, Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, sofern vorhanden) per Post oder E-Mail (info@bonell-collegen.de) an unsere Kanzlei. Eine individuelle Beratung erfolgt dann vor Einreichung des Scheidungsantrages per Telefon oder E-Mail. Dieses Vorgehen erspart Ihnen Zeit und Fahrkosten.


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