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Anwaltskanzlei mit klarer Spezialisierung

Die Anwaltskanzlei Hanke Bonell u. Collegen mit Sitz in Leipzig existiert bereits seit 1990 und wurde von Rechtsanwalt Stephan Bonell unter dem Namen "Bonell und Collegen" gegründet. Seit dem 16.04.2019 ist Rechtsanwalt Tom Hanke Inhaber der Kanzlei.

Wir sind Rechtsanwälte. Als solche sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir üben einen freien Beruf aus. Unsere Tätigkeit ist kein Gewerbe. Diese einfachen, aber gewichtigen Vorgaben, wie sie kurz und prägnant in den Eingangsbestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung niedergelegt sind, bestimmen unsere tägliche Arbeit.      

Wir unterstützen Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Zudem arbeiten wir interdisziplinär. Insbesondere im Strafrecht ergeben sich immer wieder Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Familien- oder Migrationsrecht. 

Die besonderen Schwerpunkte unserer Tätigkeit beziehen sich auf die folgenden Rechtsgebiete:

Wann lohnt sich ein Blitzeranwalt?

Sie wurden geblitzt? 

Wir empfehlen grundsätzlich jeden Verstoß, der mit Punkten bedroht ist (ab 21 km/h Überschreitung), überprüfen zu lassen. Selbst vermeintlich richtige Bescheide sind häufig aufgrund etwaiger Form- oder Messfehler angreifbar. 

Lassen Sie uns herausfinden, inwieweit der Bußgeldbescheid gegen Sie gerechtfertigt ist oder nicht. Hierfür beantragen wir zunächst Akteneinsicht und setzen uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung.

Kontaktieren Sie uns daher umgehend, sobald Sie ein Anhörungsschreiben erhalten haben.  Gerne können Sie uns das Anhörungsschreiben oder den Bußgeldbescheid per E-Mail zusenden. Selbst wenn ein Verstoß nachweisbar ist und keine Mess- oder Bedienfehler vorliegen, kann ein Fahrverbot unter Umständen vermieden werden.

Ihr Anliegen bestimmt unser Handeln

Bei der Verfolgung Ihrer Interessen sind wir über das Gebiet der Stadt Leipzig hinaus bundesweit für Sie tätig.

Durch konsequente Spezialisierung und klare Aufgabenverteilung können unsere Rechtsanwälte Sie umfassend und kompetent beraten.

Eine zielgerichtete Weiterbildung aller unserer Rechtsanwälte garantiert zudem eine sachgerechte Bearbeitung Ihres Mandates. Und das sowohl bei der Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren als auch  in der Vertretung im Verwaltungsverfahren (u.a. im Migrationsrecht und Fahrerlaubnisrecht).

Aktuell:  Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht wurde vom Bundestag verabschiedet.

Zudem: Einbürgerung auch mit Vorstrafe möglich?

Mehr dazu finden Sie hier:

https://www.bonell-collegen.de/migrationsrecht

Übersenden Sie uns Ihren Bußgeldbescheid/polizeiliche Vorladung an info@bonell-collegen.de oder nutzen Sie gleich jetzt unser Kontaktformular.

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