Womit befasst sich ein Strafverteidiger?
Der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Ehre und Würde und des Vermögens ist das Ziel des Strafrechts.
Wird einer Person vorgeworfen, gegen den Schutz der oben sogenannten „elementaren Rechtsgüter“ unserer Gesellschaft verstoßen zu haben, kann dieser Vorwurf oder das darauf folgende Strafverfahren für den Beschuldigten und seine Angehörigen oftmals eine sehr belastende und teilweise sogar existenzbedrohende Situation darstellen. In keinem anderen Bereich tritt der Staat mit einer vergleichbaren Effizienz und Machtfülle (z.B. Durchsuchung, Telefonüberwachung und Einsatz verdeckter Ermittler) sowie einem hochspezialisierten Machtapparat (Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt, Zoll etc.) auf.
Als erfahrene Strafverteidiger helfen wir unseren Mandanten, diesen komplexen und oft schwer nachvollziehbaren Bereich der Justiz zu verstehen. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben oder Aussagen ohne vorherige Rücksprache.
Die entscheidenden Weichenstellungen für eine erfolgversprechende Verteidigung erfolgen meist bereits im Ermittlungsverfahren. Deshalb brauchen Sie eine frühzeitige Verteidigung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt. Gerade bei sensiblen Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Lehrer, Erzieher sowie Beamte) ist die Tätigkeit eines versierten Strafverteidigers bereits im Ermittlungsverfahren - also bevor die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Anklageerhebung entscheidet - oft entscheidend, um nach Möglichkeit eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Ansonsten kann es passieren, dass gegen Sie Geld- oder sogar (bedingte) Freiheitsstrafen (bis zu einem Jahr) im Strafbefehlsverfahren verhängt werden, obwohl eine Verfahrenseinstellung oder geringere Sanktion möglich gewesen wäre.
Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
So beschreibt Hans Dahs, Autor des Standardwerks „Handbuch der Strafverteidigung“ die Situation, vor der ein Strafverteidiger und sein Mandant stehen.
Wir sind über die klassische Strafverteidigung im Strafverfahren (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren) hinaus auch in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Strafvollstreckung (z.B. Halbstrafe, Entlassung zum 2/3- Termin, § 35 BtMG (Therapie statt Strafe), Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug)
- Strafvollzug (Antrag auf gerichtliche Entscheidung z.B. bei Beanstandung des Vollzugsplans oder Trennscheiben-Anordnung, Teilnahme an Vollzugsplankonferenz)
- Revisionsrecht (Revison als letztes Rechtsmittel innerhalb der Strafgerichtsbarkeit; Überprüfung insbesondere von Verfahrensfehlern)
- Verfassungsbeschwerden gegen Strafurteile
Rechtsanwalt Tom Hanke ist in seiner Haupttätigkeit Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Er hat bereits in einer Vielzahl von Strafverfahren erfolgreich verteidigt und vertritt Mandanten bundesweit.
Rechtsanwalt Stephan Bonell ist ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig, ist vormaliger Fachanwalt für Strafrecht (bis 28.02.2022) und kann auf eine mehr als 30-jährige Tätigkeit als Strafverteidiger zurück blicken.
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist eine wachsende und zunehmend kompliziertere Materie, in welcher es regelmäßig zu Gesetzesänderungen und -verschärfungen kommt. Unser gesamtes Leben ist bis ins Kleinste von Straf- und Bußgeldvorschriften durchzogen.
Mit dem am 1.7.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Neugestaltung des Rechts der Vermögensabschöpfung wurde nicht nur ein einheitliches Rechtsinstitut geschaffen, sondern es wurden insbesondere Neuregelungen für eine effektive Vermögensabschöpfung eingeführt. Für Behörden ist dadurch die Vermögensabschöpfung deutlich einfacher geworden, da es zu einer Beweislastumkehr gekommen ist. Grundsätzlich muss nun der Beschuldigte beweisen, dass bestimmte Vermögensgegenstände legal erwirtschaftet wurden.
Nach knapp vier Jahren, welche seit der Gesetzesänderung vergangen sind, lässt sich festhalten, dass die Gerichte deutlich mehr Einziehungen anordnen als noch vor Inkrafttreten der Reform.
Niemals zuvor gab es so viele strafbewehrte Verbote wie heute. Wir wollen für Sie ein Gegengewicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden sein und übernehmen neben Leipzig und Sachsen Mandate insbesondere auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen, bei Bedarf auch bundesweit.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!