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Anwalt für  Verkehrsrecht in Leipzig

Egal, ob Unfall, Bußgeld-, Strafverfahren oder Führerscheinentzug – wir sind auf Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht spezialisiert. Für die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls oder die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrerflucht oder Nötigung erhalten Sie eine individuelle Betreuung. Gleiches gilt für die Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde wegen Anordnung einer MPU.

Aufgrund über 30-jähriger Erfahrung erhalten Sie eine umfassende Beratung. Ferner vertreten wir Sie in sämtlichen Fragen zur Unfallschadenregulierung (v.a. Schadenersatz und Schmerzensgeld). Außerdem zum neuen, seit 22.07.2017 geltenden Gesetz zum Hinterbliebenengeld bei Verlust eines Partners, Kindes oder der Eltern durch Tod im Straßenverkehr.

Erfolgreiche Hilfe durch Anwalt für Verkehrsrecht

Gemäß § 844 Abs. 3 BGB wird Ersatz geleistet „für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid“. Der Anspruch gegen den Ersatzpflichtigen besteht bei einem besonderen persönlichen Näheverhältnis, welches bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern automatisch vermutet wird. Nichteheliche Lebensgemeinschaften müssen das Näheverhältnis zum Verstorbenen beweisen.

In einem solchen Verfahren hat Rechtsanwalt Tom Hanke das nach aktuellem Kenntnisstand bislang höchste in Deutschland zuerkannte Hinterbliebenengeld von 15.000,00 € je Elternteil erstritten. Hintergrund war ein tödlicher Fahrradunfall mit Beteiligung eines Lkws. Das Urteil findet sich kostenfrei zugänglich lediglich beim Kollegen Kotz:

https://www.ra-kotz.de/toedlicher-verkehrsunfall-hinterbliebenengeld-fuer-eltern-eines-getoeteten-16jaehrigen-kindes.htm

Verkehrsrecht umfasst sowohl Vertretung im Straf, Zivil- oder Verwaltungsrecht

Neuer Bußgeldkatalog ab 09.11.2021

Für Zu-Schnell-Fahrende ist es deutlich teurer geworden: Die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h wurden mit dem neuen Bußgeldkatalog verdoppelt. Innerorts stiegen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es allerdings wie früher erst ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung.

Viel härter bestraft werden Raser: Wer etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, zahlt jetzt mindestens 400 statt heute 200 Euro.

Bei den Fahrverbotsgrenzen ist alles unverändert. Bei 31 km/h zu viel droht Autofahrern innerorts und bei 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell sind ein Fahrverbot.

Normale Parkverstöße sind etwas angehoben geworden. Wer zum Beispiel sein Auto im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt 25 statt früher 15 Euro. Bei länger als einer Stunde mit Behinderung sind es jetzt 50 statt 35 Euro. Teurer ist es auch für alle geworden, die unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken. Das kostet 55 statt bislang 35 Euro.

NEU: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.

 

 

 

 

Quelle: adac.de

 

 

 

 

Haben Sie Ihren Führerschein wegen einer Geschwindigkeitsübertretung verloren? Droht Ihnen ein Fahrverbot? Wurden Sie in einen Unfall verwickelt und benötigen Hilfe bei der Schadensregulierung?

Als Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Tom Hanke bereits eine Vielzahl von Fällen in sämtlichen Facetten des Verkehrsrechts bearbeitet. 

Wenn Sie ein Anhörungsschreiben oder einen Bußgeldbescheid (Einspruchsfrist beträgt lediglich 2 Wochen) erhalten haben, zögern Sie nicht.

Kontaktieren Sie uns!

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